Presseerklärung der Ratsgruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung in der Stadt Hameln ist die Inbetriebnahme einer zweiten integrierten Gesamtschule (IGS) in Hameln unumgänglich. Dazu müssen bereits ab 2022 Haushaltsmittel zur Planungs- und Umsetzungsgestaltung in den Doppelhaushalt der Stadt Hameln eingestellt werden.

Seit mindestens drei Schuljahren kann der im niedersächsischen Schulgesetz
verankerte Elternwille bei der Schulwahl für den Bereich der IGS nicht befriedigt werden. Im Schuljahr 2021/22 wurden mehr als 110 Schülerinnen und Schüler für die IGS angemeldet, die bei der vorgegebenen Zügigkeit nicht aufgenommen werden konnten. Nur durch eine Abweichung von der Raumkonzeption konnten weitere 25 Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr zusätzlich in die IGS aufgenommen werden. Für mehr als 80 Schülerinnen und Schüler konnte ihr Schulwunsch nicht erfüllt werden. Sie haben dann in der Realschule oder in einer der beiden Oberschulen Platz gefunden. Die aktuellen Schüler-Entwicklungszahlen werden bis zum Schuljahr 2029 um circa 10 % steigen. Dadurch wird in Folge auch der Bedarf an IGS-Plätzen noch größer und wir müssen schnellstmöglich Handeln.

Um dem Bedarf und dem Elternwillen bei der Anwahl zu dieser Schulart gerecht zu werden, beantragt die Ratsgruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen daher die Inbetriebnahme einer zweiten IGS ab dem Schuljahr 2023/2024 am Standort der Theodor Heuss Realschule.


Die Verwaltung wird durch die Mehrheitsgruppe SPD / Grüne im Rat der Stadt Hameln aufgefordert die notwendigen Maßnahmen für erforderliche Planungs– und Umsetzungsmaßnahmen zeitlich so durchzuführen, dass die Vorgabe zur Inbetriebnahme der IGS in der Klassenstufe fünf mit mindestens vier Zügen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 erfüllt werden kann, um einen sicheren Start am Standort West zu gewährleisten.


Hierzu gehören insbesondere:

  1. Bereitstellung der erforderlichen Planungskosten für die IGS-West wie für das
    Schulzentrum Süd in den Haushaltsjahren 2022/23, sowie in der mittelfristigen
    Finanzplanung unter Einbeziehung der zu veranschlagenden Investitionskosten.
  2. Beantragung der Genehmigung der Errichtung und des Aufbaus einer integrierten
    Gesamtschule für die Klassenstufen Fünf – Zehn zum Schuljahresbeginn 2023/24 gemäß Paragraph 106 Abs. 8 Satz 1NSchG beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover.
  3. Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 läuft die Realschule
    entsprechend der Vorgabe des niedersächsischen Schulgesetzes aus.
  4. Die Sekundarstufe der Pestalozzi Schule läuft mit Betriebsaufnahme der IGS – West ebenfalls aus. Die frei werdenden Klassenräume werden wie 2019 beschlossen für zusätzliche Grundschulklassen genutzt.

  5. Für die IGS am Standort Schulzentrum Nord wird die Zügigkeit mit Betriebsaufnahme der IGS West bis auf weiteres auf ebenfalls mindestens vier Züge festgelegt.
  6. Die Verwaltung informiert die von diesen beabsichtigten Maßnahmen betroffenen
    Schulleitungen und Elternvertretungen kurzfristig.
  7. Damit aber nichts untergeht behalten sämtliche Beschlusspunkte der Vorlage 283/2018 – 1, die durch die neue Beschlussvorlage nicht ausdrücklich angesprochen worden sind, ihre Gültigkeit.