Gefahrenabwendung in Grünanlagen
Zur Weiterleitung an die SPD-Ratsfraktion Hameln
Beschluss
Die Grünanlagen sind Allmende ( Allgemeinbesitz) und sollen auch als solche eine vielfältige Nutzung ermöglichen und erfahren. Allgemeine Gesetze sind Grundlage zur Abwehr von Vandalismus u.ä. Sie gelten auch hier und können entsprechend angewendet werden.
Begründung
Die momentane Regelung zielt auf anstößiges Benehmen einer kleinen Gruppe,
deren Verhalten öffentliches Ärgernis erregte. Diese Mitmenschen sollten nicht
Grundlage allen Handelns sein. Die freie Entfaltung aller Bürger in der Öffentlichkeit
muss möglich sein.
Zum positiven Image einer liebenswerten Stadt gehört auch die allgemeine Nutzung
von Grünflächen. An heißen Tagen ist man/frau leichter bekleidet und Menschen
treffen sich zum Sonnen, Grillen und anderen Freizeitaktivitäten. Hierbei hat sicher
Randale oder Pöbelei nichts zu suchen, aber der Muff früherer Jahrhunderte ebenso
nicht.