Keine Steuerpflicht für Sachspenden!
Antragsteller: Juso AG Hameln
Zur Weiterleitung an den SPD-Unterbezirk Hameln-Pyrmont
Beschluss
Sachspenden an gemeinnützige Organisationen werden von der
Mehrwertsteuerzahlung befreit.
Begründung
Aufgrund schwieriger werdender sozialer Verhältnisse entstehen in den letzten Jahren zahlreiche ehrenamtliche Projekte um Nahrungsmittel an Bedürftige zu
verteilen. Die bundesweit tätige Tafel sei hier beispielhaft erwähnt.
Diese Organisationen sammeln an erster Stelle Lebensmittel ein, die ansonsten weggeworfen werden. Dies beinhaltet Nahrungsmittel, welche kurz vor der
Mindesthaltbarkeitsgrenze stehen oder diese bereits erreicht haben, zweite Wahl Produkte oder Brote und Brötchen vom Vortag.
Nach §3 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen Sachspenden an eine gemeinnützigen Organisation der Umsatzsteuer.
Auch wenn diese von zahlreichen Finanzämtern nicht erhoben wird, muss hier zeitnah Rechtssicherheit geschaffen werden.