Nicht nur in der Stadt Hameln ist es übliche Praxis in der Wirtschaftsförderung investierenden Unternehmen die Erschließungsbeiträge zu erlassen. Dieses Verfahren soll auf Antrag der rot-roten Gruppen nur noch dann angewendet werden, wenn das bevorzugte Unternehmen seine Mitarbeiter nach Tarif bezahlt.

Erlass der Erschließungsbeiträge künftig nur noch für Unternehmen mit Tarifvertrag

Tariftreue sollte eine Voraussetzung sein, die ein Unternehmen erbringen muss, um den Erlass von Erschließungsgebühren der Stadt Hameln in Anspruch nehmen zu können. In Zeiten, in denen Kommunen hoch verschuldet sind, wäre es moralisch falsch auf Geld zu verzichten, um nicht fair entlohnte Arbeitsplätze anzusiedeln.

„Gute und Arbeit und Faire Löhne sollten keine Utopie sein wenn es um die heimischen Arbeitsplätze geht. Wir als Linke waren uns mit der SPD sofort einig, was den Antrag anging, als wir das Thema erstmals ansprachen. Es ist kein Geheimnis, dass die Linken im Stadtrat seit langem generell gegen das Erlassen von Erschließungsgebühren als Mittel der Wirtschaftsförderung sind." so der stellvertretender Gruppenvorsitzender Gerd Siepmann. Und der Gruppenvorsitzende Wilfried Binder ergänzt: „Um den Wirtschaftsförderern mehr Möglichkeiten zu verschaffen, haben wir als rot-rote Gruppe schon eine weitere Stelle für Wirtschaftsförderung im Stellenplan zum letzten Haushalt beantragt. Wirtschaftsförderung ist mehr als nur auf Geld zu verzichten."

Der Antrag im Wortlaut: Tariftreue beim Verzicht (Erlass) von Erschließungsbeiträgen

Sehr geehrter Herr Griese,

hiermit beantragt die Gruppe SPD/Linke im Rat der Stadt Hameln folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss, Verwaltungsausschuss und im Rat der Stadt Hameln:

Die Stadt Hameln verzichtet künftig nur dann auf die Erlassung von Erschließungsbeiträgen, wenn das zu bevorzugende Unternehmen seine Mitarbeiter*innen tariflich entlohnt.

Begründung:

Der Erlass von Erschließungsbeiträgen ist ein häufig genutztes Mittel der Wirtschaftsförderung. Dieser gezielte Anreiz für die Unternehmen soll den Ausschlag geben, dass sie sich für den Standort Hameln entscheiden. Aus unserer Sicht sollte diese Bevorteilung an die Regel geknüpft sein, dass das Unternehmen, welches die Erschließungsbeiträge erlassen haben möchte, sich verpflichtet, seine Mitarbeiter*innen tariflich entlohnt. Es darf nicht sein, dass die Öffentliche Hand auf Einnamen verzichtet, wenn die neu zu schaffenden Arbeitsplätze nicht anständig entlohnt werden. Das würde moralisch ein fatales Zeichen setzen, wenn Kommunen bei der ohnehin schlechten Finanzlage auf Geld verzichten, um damit günstige Arbeitsplätze zu schaffen.