Brandschutz gilt für alle und somit auch für die Feuerwehr und deren Häuser. Bei 6 Feuerwehrhäusern wurden festgestellt, dass kein notwendiger zweiter Rettungsweg für die Schulungsräume im ersten Geschoss besteht. Dieser zweite Rettungsweg muss nun aber hergestellt werden, damit die betroffenen Freiwilligen Feuerwehren ihre Häuser in Gänze benutzen, Schulungen durchgeführt werden können und die ehrenamtlichen Wehren einsatzbereit sind.

Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag (Sanierungsbedarf bei den Feuerwehrhäusern, Vorlage mit der Nummer 234/2017) eingebracht, der die Freiwilligen Feuerwehren dabei unterstützt, ihre Häuser und Schulungsräume in Gänze betriebsbereit zu halten. Der Antrag wurde auf der Ratssitzung vom 20.09.2017 mit großer Mehrheit verabschiedet und wird auf Grund seiner Wichtigkeit auch umgesetzt werden.

[Im Wortlaut:] Sanierungsbedarf bei den Feuerwehrhäusern, Vorlage 234/2017

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Feuerwehrhäusern die auf Grund des Brandschutzes durch die Verwaltung eine Nutzungseinschränkung erfahren haben, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen 2. Rettungswege kostenmäßig im Nachtragshaushalt 2017 aufzunehmen. Die erforderlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben sind danach schnellstmöglich umzusetzen.

Begründung:

Bei den Feuerwehrhäusern Halvestorf, Hilligesfeld, Holtensen und Unsen bleiben die be- troffenen Räumlichkeiten auch nach einer festgelegten Sanierungsreihenfolge / Neubau weiterhin erhalten, sodass eine sofortige Erstellung der erforderlichen 2. Rettungswege, ohne teure Zwischenlösung, umgesetzt werden.

Die Feuerwehr in Rohrsen wird gem. Sanierungsreihenfolge nach Tündern, Klein-Berkel und Halvestorf ein neues Feuerwehrhaus bekommen. Hier ist bis zum Neubau eine Zwischenlösung mit einer einzubauenden Dachgaube und einem Gerüst, das gem. einem Brandschutzprüfer tauglich ist, durchzuführen. Das erforderliche Gerüst ist, wenn es wirtschaftlich günstiger ist, käuflich zu erwerben.

Beim Feuerwehrhaus in Haverbeck wird eine Tür in die Giebelwand zum höher liegenden Nachbargrundstück gesägt und mit einer entsprechenden Rettungstür versehen. Der Höhenunterschied zwischen Tür und Nachbargrundstück beträgt dann noch ca. 50 cm. Falls erforderlich müssen dann noch 2 Treppenstufen angebaut werden. Die Erlaubnis des betreffenden Nachbarn ist schriftlich einzuholen.

Mit diesen Sofortmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren erhalten bleibt und teure, einschränkende Zwischenlösungen vermieden werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Gem. Verwaltungsauskunft: ca. 60.000,-€ pro 2.Rettungsweg, Gerüst für das Feuerwehrhaus in Rohrsen ca. 10.000,-€, Maßnahme in Haverbeck ca.3.000,-€. Gesamt ca. 253.000,-€.

Die Ausgaben sind nötig, um den Brandschutz im gesamten Stadtgebiet zeitnah sicherzustellen. Und die geldlichen Mittel sind zudem sinnvoll eingesetzt, da die Lösung bei vier (in Halvestorf, Hilligesfeld, Holtensen und Unsen) der sechs betroffenen Feuerwehrhäuser die Sanierung übersteht und damit von Dauer ist. Das investierte Geld ist also mit „Sinn und Verstand“ eingesetzt.