Uwe Schoormann ordnet die Geschehnisse um die Ehrenbürgerschaft von 1979 ein und zeigt auf, warum die aktuelle Entscheidung richtig und wichtig ist.

In dem Bericht der DWZ vom 02.09.2017 ist unter der Überschrift "Hitler nur noch Ehrenbürger auf Zeit" folgende falsche Aussage zu lesen: „Damals sei festgestellt worden, dass die Ehrenbürgerschaft
mit dem Tod des Geehrten automatisch erlösche. Dies reiche aus, eine Aberkennung sei damit überflüssig, so die Ratsmehrheit 1979.”

Der Wortlaut des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 9. Mai 1979 lautete aber: „Die Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und Margarete Wessel war formell bereits mit dem Tode der beiden Personen erloschen.
Um alle Zweifel auszuräumen, stellt der Rat darüber hinaus fest, dass weder rechtlich noch politisch eine Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und Margarete Wessel besteht”.

Der Spiegel-Spott im zitierten Artikel bezog sich nicht auf den Ratsbeschluss sondern ausschließlich auf das Verhalten der CDU-Fraktionsmitglieder, die mehrheitlich die Sitzung vor Beschlussfassung verließen.

Nun kann man sich sicher nicht oft genug vom Nazi-Wahnsinn distanzieren, und eine weitere Aberkennung einer durch einstimmigen Ratsbeschluss nicht mehr bestehenden Ehrenbürgerschaft ist ja nicht schädlich sondern höchst sinnvoll aber die „richtigen” Fakten zum damaligen „einstimmigen” Beschluss, der durch die Initiative der SPD-Fraktion erfolgte, sollte man schon kennen.

Uwe Schoormann
(Einer der dabei war)