Mit dem Beschluss des Bundestages wird der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafrecht verankert. Damit kann die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates in deutsches Recht umgesetzt werden. Künftig wird jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe gestellt. Das ist ein Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht, der nötig und überfällig war.

Weitere Informationen hierzu auch unter: gabriele-loesekrug-moeller.de

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