Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Bund kein bundesweites Betreuungsgeld einführen durfte. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Schritt. Die freiwerdenden Mittel sollten in die Qualität und den weiteren Ausbau von Kitas investiert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Damit ist es endgültig Geschichte. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben stets betont, dass es sowohl bildungspolitisch als auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Integration das falsche Instrument ist.

Die für das Betreuungsgeld bereitgestellten finanziellen Mittel müssen im Haushalt des Bundesfamilienministeriums bleiben. Damit sollen Familien mit Kindern sinnvoll unterstützt werden.

Aus bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitischer Sicht sollten die frei werdenden Mittel in die Qualität und den weiteren Ausbau von Kitas investiert werden. So würden alle Kinder bessere Startchancen, ausländische Familien zusätzliche Unterstützung und viele Eltern eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten.