„Wo kein Kläger ist, da auch kein Richter“, mit dieser Auffassung will die stellvertretende Mehrheitsgruppensprecherin Ursula Wehrmann die Verwaltung hinsichtlich der Gebührenerhebung für das Pflasterfest in einen rechtsfreien Raum drücken und von der schlechten Vorgehensweise der Mehrheitsgruppe in der Sache ablenken.

Dabei ist ihr wohlbekannt, dass die Verwaltung nach Klagen gegen die Standvergabe auf dem Weihnachtsmarkt sehr sensibel und rechtlich korrekt in diesen Angelegenheiten arbeiten muss.

Die entsprechende Vorlage Nr.9/2014 zur Änderung der städtischen Sondernutzungsgebührensatzung wurde zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, kurz nach den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 am 20.01.2014 durch die Mehrheitsgruppe ins Verfahren gebracht.
Ohne Aussprache weder im zuständigen Fachausschuss noch im Verwaltungsausschuss wurde die Vorlage in die Ratssitzung am 19.03.2014 geschoben. Am Nachmittag des 18.03.14 wurde die Vorlage noch schnell von der Mehrheitsgruppe mit heißer Nadel umgestrickt und gegen die Einwände der SPD und der Oberbürgermeisterin durchgedrückt.

Die SPD Fraktion hätte sich eine gemeinsame Lösung zum Wohle der HMT und unserer Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Jetzt darf man sich nicht wundern, wenn rechtliche Vorbehalte aufgezeigt werden.

Die Erhebung der Gebühr stellt für die HMT keine unbillige Härte dar. Auch ist die HMT als GmbH nicht wohltätig sondern gewinnorientiert. Ob nun Verzicht auf Gebührenerhebung, Gebührenbefreiung oder Reduzierung der Gebühren unterm Stich steht immer: „Freiwillige Leistungen“. Da wir alle das Pflasterfest u.a. aus öffentlichem Interesse wollen, hätte die Mehrheitsgruppe im Vorfeld hier einen politischen Konsens erzielen können, wenn sie sauber gearbeitet hätte und eine Einsparung der freiwilligen Leistungen an anderer Stelle aufgezeigt hätte.

Vorstellbar wäre ebenfalls gewesen, wie im ersten Jahr des Pflasterfestes zu verfahren: Die Stadt Hameln tritt als Veranstalter auf und gibt der HMT einen Geschäftsbesorgungsauftrag, wobei die kompletten Straßenreinigungskosten bis zum Altstadtring und die Dienstleistungen des Betriebshofes komplett von der HMT zu tragen gewesen wären. Dazu hat Elke Meyer in der oben genannten Ratssitzung den Standpunkt der SPD deutlich gemacht.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Weichen sind gestellt, weil die Mehrheitsgruppe beratungsresistent war.

In diesem Zusammenhang, wie durch Herrn Andres geschehen, auf die Gewerbesteuereinnahmen hinzuweisen ist auch eine Milchmädchenrechnung, da nicht jeder Standbetreiber aus Hameln kommt und hier seine Gewerbesteuer entrichtet. Sollte die Stadt hier auf Einnahmen verzichten?

Da die HMT gewinnorientiert arbeitet, ist es jetzt richtig und notwendig die anfallenden Gebühren auf die Standbetreiber umzulegen, um für die HMT kostenneutral zu agieren und weitere Veranstaltungen nicht zu gefährden.
Auch wenn der Vorgang nach Amtsantritt des designierten Oberbürgermeisters Claudio Griese wieder auf den Tisch kommt, tut dieser gut daran sich von seinen Fachleuten in der Rechtsabteilung des Rathauses richtig beraten zu lassen, um rechtlich einwandfrei für die Stadt Hameln zu arbeiten.

Eine dubiose Rechtsauffassung wie oben beschrieben ist fehl am Platz!