Ratsrede von Kirsten Martens zum nachlesen.

In ca. 36 niedersächsischen Gemeinden und Kommunen besteht bereits eine solche Satzung.

Diese Pflicht zielt nicht auf freilebende Wildkatzen, wie es schon einmal falsch im Ausschuss und in der Presse dargestellt worden ist. Sie betrifft Katzen und Kater von Haltern, die ihre Katzen frei herumlaufen lassen.

Diese sind sogenannte Freigängerkatzen, die regelmäßig Ausgang haben oder Streuner, die oft mehrere Tage unterwegs sind. Diese Halter von Katzen möchten wir in die Pflicht nehmen, Verantwortung für ihre Tiere und für den Tierschutz zu übernehmen. Gleichzeitig sollte eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

Viele Bürgerinnen und Bürgern ist die Problematik der Zunahme der Katzenpopulation durch Freigängerkatzen nicht bewusst, genau so wenig wie die Problematik der verwilderten Hauskatze. Besonders diese Katzen leiden sehr unter den Umweltbedingungen, die oft so hart sind, dass die meisten von ihnen völlig unterernährt und von Parasiten geschwächt sind.

Wie groß dieses Problem in Hamen ist, und wie damit umzugehen ist, muss hier von der Verwaltung beantwortet werden. Das Tierheim Hameln hat bereits signalisiert, dass die Aufnahmekapazitäten von Fundkatzen erreicht ist.

Logischerweise würde hier die Kennzeichnungspflicht besonders positiv zum Tragen kommen. Wegen der Sensibilität dieses Themas sollte die Verwaltung eng mit dem Hamelner Tierheim und anderen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten.