Letzte Woche hat die EU-Kommission ihre Pläne zur Neuregelung der Hauptuntersuchung für Fahrzeuge vorgelegt. Unter anderem schlägt sie jährliche Untersuchungen für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind, vor.
Meine Position dazu:
Ziel der Verordnung ist es, Prüfinhalte und Prüfmethoden europaweit zu vereinheitlichen. Dabei soll sich an den geltenden höchsten Sicherheits- und hohen Prüfstandards in Europa orientiert werden.

Das Europäische Parlament hat eine Gesetzesinitiative bereits letztes Jahr gefordert. Es muss möglich sein, innerhalb der EU zu fahren, ohne Gefahr zu laufen, dass die technische Sicherheit in Frankreich anders ausgelegt wird als in Dänemark.
Allerdings ist damit nicht eine Veränderung der Prüfintervalle bei der Hauptuntersuchung in Deutschland notwendigerweise verbunden. Die Kommission will die Fristen für technische Kontrollen erheblich verschärfen: Ab dem siebten Jahr nach Erstzulassung oder bei einem erreichten Kilometerstand von 160 000 Kilometern soll die Prüfung bereits jährlich vorgenommen werden. In Deutschland haben wir hierfür bereits hohe Sicherheitsstandards, der Turnus ist erste Prüfung nach drei Jahren (bei PKW) nach zwei Jahren (bei Motorrädern), nächste nach zwei Jahren, dann alle zwei Jahre. Damit sind wir unter den bisherigen EU Anforderungen (4 - 2 – 2) und daher sollte es beim Zwei-Jahres-Turnus für ältere Fahrzeuge bleiben und kein 4 – 2 - 1- System mit jährlicher Prüfung für ältere PKW und jährliche Prüfung für ältere Motorräder und Motorroller eingeführt werden.
Bundesweit wäre mehr als die Hälfte aller PKW und Motorräder von der vorgeschlagenen Änderung betroffen. Dabei sind es gerade Geringverdiener, die sich keine Neufahrzeuge leisten können und genau die würden von den erhöhten Prüfintervallen betroffen und finanziell belastet. Zudem liegen sehr unterschiedliche Erkenntnisse über das Unfallrisiko durch technische Mängel und damit über die Sinnhaftigkeit erhöhter Prüfintervalle vor. Der Gesetzgebungsvorschlag geht nun ist Europäische Parlament. Ich bin sicher, dass das EP die Gesetzgebung noch einmal grundsätzlich überarbeitet. Ich werde mich für die Beibehaltung der zweijährigen Prüfintervalle einsetzen. Das Gesetz wird letztendlich dann vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entscheiden.