Die Rede von Wilfried Binder in der gestrigen Ratsitzung zum Grundsatzbeschluss zur Steuerung von Windenergieanlangen im Wortlaut.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Frau Wehrmann, der Sinneswandel der Grünen und ihrer Partner in allen Ehren, mussten wir doch in dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.11.12011 durch Herrn Sagawe in epischer Breite das Urteil des Verwaltungsgerichtes erklären lassen und welche Auswirkungen das haben könnte. Keiner aus der neuen Mehrheitsgruppe hat dagegen gehalten, als Herr Mackenthun seinen Antrag auf die Reduzierung der Abstände auf 500 Meter zwischen Wohnbebauung und Windenenergieanlagen gestellt hat. Alle aus der Mehrheitsgruppe CDU/Grüne haben mitgestimmt.

Jetzt, nachdem ihnen die öffentliche Meinung entgegen bläst, zaubern sie einen Landschaftsplaner aus dem Hut und machen einen Rückzieher auf die Verwaltungsvorlage, was ich im Ansatz sehr positiv finde.

Aber war dieser Landschaftsplaner nicht schon länger in ihrer Fraktion?

Bereiten sich ihre Mitglieder im Ausschuss für Stadtentwicklung nicht vor?

Was ich jetzt aber äußerst bedenklich finde ist, auch jetzt wollen sie keine politische Verantwortung übernehmen, sondern ziehen sich hinter der Oberbürgermeisterin als Volljuristin zurück.

Wenn es also schief läuft, ist jemand anders Schuld.

Wir sollten alle bemüht sein, zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger:

  • Die Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen soweit wie möglich zu erweitern. Das Land Niedersachsen empfiehlt hier mindestens 1000 Meter.
  • Als nächstes müssen wir darauf achten, dass die Mindestabstände zwischen einzelnen Windfarmen von 5 Kilometern eingehalten werden, damit das Landschaftsbild nicht zu stark beeinträchtigt wird.

Hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 1 K 5414/988 vom 14.09.2000. Gemäß Aussage von Bundesverwaltungsrichtern spricht man von Windfarmen bei 3 und mehr Anlagen an einem Standort.

Ferner sollten wir, gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bei der geoplanten Aufstellung von 3 und mehr Windkraftanlagen an einem Standtort, die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens zwingend als Voraussetzungen für eine spätere Genehmigung festschreiben. Dabei sind die geplanten höhen der Anlagen, sowie die gemäß TA Lärm vorgegebenen Immissionswerte, zu beachten.

Die Immissionswerte betragen in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Unter diesem Punkt ist auch der Schattenwurf und die gemäß Luftsicherheit erforderliche Befeuerung bei Anlagen über 100 Meter Höhe zu berücksichtigen, damit nachgewiesene Gesundheitsstörungen bei Anliegern minimiert oder ausgeschlossen werden. Desweiteren sollte die Überprüfung der Aufstellungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen in unseren Wirtschaftswäldern geprüft werden. Zu diesem Punkt hat im September 2011 das Bundesumweltministerium in Verbindung mit dem Deutschen Naturschutzring in Berlin eine Fachtagung durchgeführt. Diese Fachexpertise sollte man zu Rate ziehen. Die Überprüfung sollte aber auch durchgeführt werden, damit man der Stadt Hameln keine Verhinderungsplanung bei der Ausweisung von Vorrangflächen vorwerfen kann. Weiterhin würde die Aufstellung von Windkraftanlagen in städtischen Wirtschaftswäldern erheblich zur Haushaltskonsolidierung beitragen und wir würden eine bürgerfreundliche Entscheidung treffen.

Meinen Beitrag liegen verschiedene gesetzliche Vorgaben und Erlasse sowie geltende Rechtsprechung zu Grunde:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • TA Lärm
  • Erlass Niedersächsische Ministerium für ländliche Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26.01.2004
  • Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen
  • Fachtagungen BMU und DNR
  • Urteil OVG Lüneburg
  • Aussage Bundesverwaltungsgericht zum Thema Windfarmen

Wilfried Binder