Die SPD hat in der heutigen Ratssitzung die Gebührenerhöhung für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung, gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen und Personen, beschlossen.

Die derzeitige finanzielle Situation macht es notwendig, die Unterdeckung aus 2009 mit 16.449 Euro und weiteren 3.368 Euro Fehlbetrag aus der dezentralen Entwässerung und die noch weitaus höhere Kostenunterdeckung aus 2010 im Abwasserbetrieb in Höhe von 576.208 Euro durch eine umgehende Gebührenerhöhung wieder auszugleichen.

„In den letzten Jahren ist der Wasserverbrauch um ca. 33% gesunken“, erklärt Ratsfrau Elke Meyer, und ergänzt: „Wir müssen die Gebühren aus rechtlichen Gründen noch in diesem Jahr erhöhen. Nur so lässt es sich vermeiden, dass der Fehlbetrag aus 2009 mit Steuermitteln ausgeglichen wird. Trotz allem hat Hameln im Kreis auch weiterhin die günstigsten Kanalbenutzungsgebühren. Auch gegenüber vergleichbarer Städte müssen wir uns nicht verstecken.“

Die geplanten Zahlen für 2011 sehen zwar einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 43.386 Euro vor, jedoch wird es laut der Stadtverwaltung in den Folgejahren keine Senkung der Gebühren geben. „Dies liegt am hohen Investitionsbedarf“ bedauert die stellv. Fraktionsvorsitzende.

Zum Hintergrund: Das niedersächsische Kommunalabgabegesetz schreibt eine kostendeckende Kanalbenutzungsgebühr vor. Die Gemeine muss im Fall einer Über/Unterdeckung den Überschuss oder wie im Fall der Stadt Hameln die Unterdeckung innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgleichen.

Gebiet SW RW Grundgebühr jährliche Kosten
Hameln (alt) 2,01 0,35 447,50
Hameln (neu) 2,16 0,38 481,40
Hessisch Oldendorf 3,06 612,00
Aerzen 2,76 552,00
Emmerthal 3,15 38,40 630,00
Coppenbrügge 3,15 70,20 630,00
Bad Münder 2,82 0,60 642,00

SW = Schmutzwassergebühr
RW = Regenwassergebühr

Bitte beachten Sie, dass der Gebührenvergleich hier vereinfacht dargestellt ist, als Beispiel für die jährlichen Kosten wurde eine 4köpfige Familie mit einer Jahresschmutzwassermenge von 200 m3 und mit einem Einfamilienhaus mit ca. 130 m2 befestigter und entwässerter Fläche angenommen.

Ein direkter Vergleich der Gebühren in Form eines Gebührenranking ist nur beschränkt zulässig. Die örtlichen und strukturellen Gegebenheiten im jeweiligen Entsorgungsgebiet sind zu unterschiedlich, so dass immer die Gefahr einer Fehlinterpretation sehr groß ist. Hinzu kommt, dass die Gebührensysteme darüber hinaus unterschiedlich gehandhabt werden. Viele kleine Gemeinden rechnen noch ausschließlich über den Schmutzwassermaßstab ab. Und einige Gemeinden und Städte haben mittlerweile eine Grundgebühr eingeführt. Ein Gebührenvergleich sagt keinesfalls etwas über die Leistungsfähigkeit der Abwasserbetriebe aus.

Die entsprechenden Daten stammen aus der Ratsvorlage der Stadt Hameln.