Die Verwaltung kann Auskünfte verweigern, wenn dazu keine gesetzliche Pflicht gibt. Um dies zu ändern, wollen wir eine Informationsfreiheitssatzung einführen. Niedersachsen ist eines der letzten Bundesländer, in der eine solche Regelung nicht besteht. Mit einer Informationsfreiheitssatzung kann Hamelns Bürgerinnen und Bürgern ein Rechtsanspruch auf Aktenansicht gesichert werden.

So bekommt jeder Hamelner Aktenansicht zu Themen wie z.B. den Lärmschutz an den vielbefahrenen Straßen. Natürlich bleiben sensible Daten auch mit einer solchen Satzung geschützt.

Die Bürgerinnen und Bürger haben heute höhere Ansprüche an die Transparenz von Entscheidungswegen in Rat- und Verwaltung als noch vor 20-30 Jahren. Die frühzeitige Information durch Politik und Verwaltung kann Konflikten bereits frühzeitig vorbeugen, sodass eine Eskalation wie Stuttgart 21 oder die Hamelner Fußgängerzone vermieden wird.

Um den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, gibt es auf Bundesebene bereits ein Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG). Dieses regelt Auskunftspflichten von Ministerien und Behörden auf Bundesebene. Dadurch wird ein alter Verwaltungsgrundsatz umgekehrt: Wenn keine gesetzliche Regelung dies verbietet, ist die Auskunft bzw. die Akteneinsicht zu erteilen.