„Mit der SPD wird es keine Windkraftanlagen in den geplanten Vorranggebieten L und M geben“, stellt Uwe Schoormann (Fraktionschef der SPD im Rat der Stadt Hameln) klar.

„Um die Dorfentwicklung von Halvestorf und Haverbeck nicht zu behindern, wurde bereits vor der Auslegung das Vorranggebiet M aus der Planung herausgenommen“, erläutert Ratsherr Volker Brockmann – und ergänzt: „Wir werden den Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger respektieren, und ebenfalls auf das Vorranggebiet L verzichten. Der Ausbau der Windenergie in Hameln soll sich auf das Vorranggebiet D bei Hilligsfeld konzentrieren.“

Wilfried Binder (Ortsbürgermeister von Halvestorf) freut sich: „Diese Entscheidung stärkt die Ortsräte, die sich bereits frühzeitig gegen die strittigen Flächen ausgesprochen haben.“

Hintergrund : Warum Vorrangflächen für Windkraft ausweisen?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als wichtiges Element der Klimaschutz- und Energiepolitik. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt anspruchsvolle Ziele im Hinblick auf die weitere Fortentwicklung der Windenergienutzung. Um das nationale Klimaschutzziel, bis 2020 die Treibhausgase um 40% gegenüber 1990 zu reduzieren, erreichen zu können, soll der Ausbau erneuerbarer Energie in Deutschland vorangetrieben werden. Der erneuerbare Energieanteil am Stromverbrauch soll dazu bis 2020 auf 30% angehoben werden, wobei der Hauptanteil der Zuwachsraten von der Nutzung der Windenergie erwartet wird (an Land und Offshore). Der weitere Ausbau der Windenergienutzung soll möglichst wirksam vorangetrieben werden, aber auch umwelt- und naturverträglich erfolgen, volkswirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden und von einem hohen Maß an Akzeptanz der Bevölkerung in den betroffenen Regionen geprägt sein.
Auszug aus dem Entwurf zur Flächenplannutzungsänderung

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