Lesen Sie hier die Rede des Fraktionsvorsitzenden Wilfried Binder zum Thema "Vergabe der Bauleistungen am Schulzentrum Nord".

Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

Verehrte Damen und Herren

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Ergänzung zum Grundsatzbeschluss zum Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Bauleistung am Schulzentrum Nord lehnen wir ab.

Die Begründung der Verwaltung und der am 09.08.2016 durchgeführte Runde Tisch mit Vertretern aus Rat und Verwaltung, der Beratungsgesellschaft VBD, eines moderierenden Rechtsanwalt von Kanzlei Dageförde der den rechtlichen Rahmen vorgestellt hat, sowie Vertretern des Handwerkes (Herr Isenbarth und Herr Schaper) haben für uns keine neuen Erkenntnisse gebracht.

Die Beratungsgesellschaft VBD (Herr Schubert), die extra zur Unterstützung der Verwaltungsmeinung beauftragt wurde und die GU-Vergabe in den Vordergrund gestellt hat, musste aber auf Nachfrage auch zugeben, dass es genauso viele Nachteile bei einer GU-Vergabe gibt.

Herr Aden hat dann die Begründung der Verwaltung vorgestellt.

Aber alle vorgebrachten Gründe für einen Generalunternehmer nimmt auch die heimische Handwerkerschaft für sich in Anspruch.

Es wurde durch das Handwerk unter anderem der Bau des Krankenhauses an der Weser angesprochen, bei dem das heimische Handwerk in laufendem Betrieb sehr sensibel, sehr gute Arbeit unter Einhaltung der Kosten geleistet hat.

Man hat also vor einem Schulbau bei laufendem Betrieb keine Angst und ist in der Lage alle Vorschriften und Vorgaben zu erfüllen.

Daher steht die SPD nach wie vor zu ihrer Haltung und erwartet die Einhaltung gemäß dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz -VergRModG-) vom 17.Februar 2016

wo im § 97 Abs. (4) die Grundsätze der Vergabe aufgeführt sind:

Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.

Im §97 Abs. (6) -VergRModG- steht: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergaberecht eingehalten werden.

Der europaweiten Ausschreibung wird sich das heimische Handwerk stellen und ist zuversichtlichen einen erheblichen Anteil an den durchzuführenden Arbeiten zu erhalten.

Die SPD spricht nicht nur von Wirtschaftsförderung, die SPD will sie auch umsetzen.

Wir machen keine Politik der Spruchblasen sondern setzen uns verantwortlichen für die Belange unserer Unternehmen und vor allem deren Mitarbeiter ein. Wirtschaftsförderung muss gelebt werden und darf nicht nur auf dem Papier stehen!

Zum anderen verlangen wir von unseren Unternehmen eine sehr hohe Gewebesteuer, um den städtischen Haushalt zu sanieren, und um städtische Interessen finanziell umsetzen zu können.

Hier trägt das heimische Handwerk einen wesentlichen Beitrag.

Natürlich werden diese Steuern auf die Aufträge umgelegt, aber wenn ein Handwerker keinen Auftrag bekommt, kann er auch keine Steuern zahlen. Eins ist aber gewiss, bei der Beauftragung eines Generalunternehmers werden durch diesen in Hameln keine Steuern gezahlt. Die Wertschöpfung, die wir durch das heimische Handwerk erhalten könnten, findet dann nicht statt!

Die SPD tritt damit ganz klar für die Vergabe an das heimische Handwerk ein!

Wir erwarten aber auch bei der Umsetzung durch das heimische Handwerk eine professionelle Bauausführung bei Einhaltung des vorgegebenen Finanzrahmens und unter Einhaltung der vorgegeben Bauzeit.

Zur Unterstützung der Verwaltung sollte neben dem Generalplaner Venneberg & Zech ein Projektsteuerungsbüro beauftrag werden.

Zum Abschluss nochmals:

Die Vergabe an einen Generalunternehmer und damit verbunden die Vorlage 101/2016-1 lehnen wir ab!

Bei der anschließend zu behandelnden Vorlage 101/2016 ist der Punkt 1.a) … aufgeteilt nach Fachlosen (Gewerken europaweit nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeordnung (VgV) und der Vertragsordnung für Bauleistungen –Teil A (VOB/A) auszuschreiben und zu beschließen